Die Hecke
Heckenpflanzen sind nicht nur eine wunderschöne lebendige Alternative zu Wänden und Zäunen, sondern noch viel mehr!
Die Hecke ist ein natürlicher Lärmschutz und filtert die Luft von Abgasen bzw. wirkt als Staubfang. Ebenso ist die Hecke auch für viele Vögel und verschiedene Insekten und Tiere ein wichtiger Lebensraum.
Fast jedes Grunstück ist von Hecken umfriedet. Der ERSTE EINDRUCK zählt, allerdings sieht das in der Realität meist anders aus. Eine ungepflegte Hecke zerstört nicht nur das Gesamtbild des Gartens, sie wird auch in deren Wachstum behindert. Nur wenn man Sie pflegt, wächst diese dicht und behält so ihre schöne Form. Dichte grüne Hecken brauchen zweimal jährlich einen guten Formschnitt.
Eine sorgfältige gepflegte Hecke ist somit ein wahres Multitalent!
Wir unterstützen Sie gern punktuell oder dauerhaft bei der Pflege!
Beim Formschnitt verleihen wir nicht nur der Hecke eine ästhetische Note, sondern fördern auch die Gesundheit. Durch gezieltes Schneiden und Formen der Hecke wird eine bessere Luftzirkulation und Sonneneinstrahlung ermöglicht, was zu einer optimalen Nährstoffversorgung führt.
Zudem werden überwucherte oder beschädigte Bereiche entfernt, um das Wachstum neuer Triebe anzuregen.
Ich berate Sie gern zu den Sommer- und wintergrünen Heckenpflanzen sowie den richtigen Zeitpunkt der Bepflanzungen.
Leider hat auch der Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf die Artenvielfalt der Hecken. Manchmal ist ein Befall oder die Austrocknung der Hecke unumgänglich.
Hin und wieder muss auch einmal die alte Hecke für etwas Neues weichen.
Ein regelmäßiger Obstbaumschnitt führt nicht nur zu einer reicheren Ernte, sondern trägt zur allgemeinen Vitalität und Lebensdauer des Obstbaumes bei. Mit dem richtigen Schnitt stellen Sie sicher, dass der Baum genügend Licht und Sauerstoff erhält, um zu wachsen und zu gedeihen sowie viele Früchte in den Sommermonaten zu erhalten.
Selbstverständlich beräumen und entsorgen wir den anfallenden Grünschnitt für Sie.
Gehölzschnitt-Verbot gem.§ 39 Bundesnaturschutzgesetz
Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September bundesweit ein Gehölzschnitt-Verbot gilt, In dieser Zeit ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurück zu schneiden. Ziel des Verbotes ist es, Störungen brütender Vögel zu vermeiden.
Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenbewuchses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Alle Bäume in Gärten, d.h. Haus- und Kleingärten, in Grünanlagen, Rasensportanlagen und auf Friedhöfen fallen nicht unter die zeitlich befristeten Fäll- und Schnittverbote des § 39 BNatSchG. Sie können auch zwischen dem 01. März und 30. September ohne Genehmigung gefällt und zurück geschnitten werden, wenn sich keine Lebensstätten wild lebender Tierarten darin befinden und wenn keine anderen naturschutzrechtlichen Vorschriften (z.B. Baumschutzsatzungen) entgegenstehen.
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